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   BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 29/94   

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https://dejure.org/1994,11331
BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 29/94 (https://dejure.org/1994,11331)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1994 - AnwZ (B) 29/94 (https://dejure.org/1994,11331)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 29/94 (https://dejure.org/1994,11331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Allgemeine Unwürdigkeit - Geistige Störung oder Suchterkrankung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 29/94
    Ein Vermögensverfall in diesem Sinne liegt vor, wenn der Bewerber in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (vgl. Senatsbeschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, BRAK-Mitt. 1991, 166).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Wie es zu den Vorfällen kam und ob der Antragsteller seine missliche Lage eigenen Fehlern zuzuschreiben hat, ist für den Widerruf der Zulassung unerheblich; entscheidend ist allein die objektive Lage (BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 29/94, BRAK-Mitt. 1995, 28; Beschl. v. 1. Februar 2006, AnwZ (B) 71/05, AnwBl. 2006, 356).
  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    Wie es dazu kam und ob der Antragsteller seine missliche Lage eigenen Fehlern zuzuschreiben hat, ist unerheblich; entscheidend ist allein die objektive Lage (BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 29/94, BRAK-Mitt. 1995, 28 f.; Beschl. v. 1. Februar 2006, AnwZ (B) 71/05, AnwBl. 2006, 356).
  • BGH, 15.06.2009 - AnwZ (B) 62/08

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Versagung der (Wieder-) Zulassung

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 7 Nr. 9 BRAO bestehen entgegen der Auffassung des Antragstellers keine Bedenken (BGH, Beschl. vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 29/94, BRAK-Mitt. 1995, 28; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 31. August 2005 - 1 BvR 912/04, NJW 2005, 3057 zum Widerruf der Bestellung zum Notar wegen Vermögensverfalls).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 38/95

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögenverfalls -

    Hierzu hat der Anwaltsgerichtshof mit Recht darauf hingewiesen, daß es von Rechts wegen nicht angeht, sich mittels der angestrebten Tätigkeit als Rechtsanwalt diejenigen Mittel verschaffen zu wollen, die zur Beseitigung des einer Zulassung entgegenstehenden Hinderungsgrundes erforderlich sind (vgl. auch Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 29/94, BRAK-Mitt. 1995, 28, 29).
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